Aufgaben

Aufgaben des Sängerkreises

 

Der Gesamtvorstand des Sängerkreises setzt sich aus gewählten Vertretern einzelner Kreisvereine zusammen. Er ist die Dachorganisation von derzeit 31 Kreisvereinen und Bindeglied zwischen den Kreisvereinen und dem Badischen- und Deutschen Chorverband.

 

Der Vorstand hilft den Mitgliedsvereinen bei der Bewältigung ihrer Aufgaben und bemüht sich, entstehende Fragen zu beantworten.

 

Außerdem werden vom Sängerkreis die anstehenden Ehrungen verdienter aktiver Mitglieder aller Kreisvereine im Namen des Sängerkreises, des Badischen Chorverbandes und des Deutschen Chorverbandes durchgeführt. Dazu sind aber Anträge von den einzelnen Kreisvereinen erforderlich. Diese Anträge müssen direkt online über die Homepage und das Bestandsportal des Badischen Chorverbandes (BCV) eingereicht werden. Hiervon erhält der Ehrungsbeauftragte unseres Sängerkreises dann Kenntnis. Er Prüft und genehmigt, wenn alles in Ordnung ist und erhält zeitnah die Ehrennadeln und Urkunden. Danach beauftragt er Kreisvorstandsmitglieder, die dann die Ehrungen an bestimmten Tagen direkt bei den einzelnen Vereinen durchführen.

 

Kreisvereine haben auch die Möglichkeit, Berichte über eigene Veranstaltungen in die Chorzeitung des Badischen Chorverbandes „Baden Vokal“ (BAV) einzustellen, wenn diese vom Verein ausgearbeitet – per E-Mail – an den Pressewart des Sängerkreises geschickt werden. Dieser prüft ob die Voraussetzungen vorliegen, überarbeitet eventuell und gibt die Berichte an die Redaktion von BAV weiter.

 

Wenn Vereine nicht wissen, wohin sie Berichte, Termine, Anfragen, Anmeldungen oder ähnliches schicken sollen, können sie anrufen oder diese Dinge über den in der Reihe stehenden Link, „Kontakte“ an uns senden und wir werden dafür sorgen, dass alles in die richtigen Hände gelangt.

 

Seminare zur musikalischen und gesanglichen Fortbildung, Ausbildung von Vizechorleitern usw. sind uns ein Anliegen und werden auch vom Sängerkreis organisiert und durchgeführt.

 

Der Sängerkreis veranstaltet auch Kreiskonzerte oder Chorfeste, bei denen sich die Chorgruppen wie Männerchöre, Frauenchöre, Popchöre, Kinder- und Jugendchöre oder andere Gruppierungen der Öffentlichkeit präsentieren können.

 

Jährlich führt der Sängerkreis einen Kreissängertag (Jahreshauptversammlung) durch, an dem Vorstandsmitglieder und Musikausschuss Rechenschaft gegenüber den Kreisvereinen ablegen. Auch werden Termine abgesprochen, beraten und Anregungen oder Vorschläge diskutiert und beschlossen. Alle zwei Jahre stehen Neuwahlen zum Kreisvorstand an.

 

Über den Sängerkreis werden die Vereinsbeiträge an den Badischen- und Deutschen Chorverband eingezogen und abgeführt. Mit Zahlung des Mitgliedsbeitrages sind die Vereine und deren Mitglieder auch bei Unfällen über die ARAG abgesichert. Zuschüsse von den Verbänden sind möglich, sofern die Vereine ihre Beiträge pünktlich zahlen.

 

Sollten Sie noch Fragen haben, schicken Sie über „Kontakt“ diese an uns. Wir werden schnellst möglich antworten. Wenn nötig melden wir uns auch telefonisch.